Gestaltungsgrundsätze

Bei den Anforderungen an nutzerfreundliche Fahrradabstellanlagen gibt es einen großen gemeinsamen Nenner. Für einige Anwendungsfälle und Zielgruppen gibt es aber auch deutliche Unterschiede bei den Anforderungen, die auf den einzelnen Unterseiten detailliert beschrieben sind. Hier die Gemeinsamkeiten:

Qualität und Tauglichkeit von Fahrradhalterungen

Die Qualität einer Fahrradabstellanlage steht und fällt immer mit der Qualität und Tauglichkeit der verwendeten Halterungen (umgangs­sprachlich: Fahrradständer). Dafür sind drei Kriterien entscheidend:

  • Mindestabstände seitlich von Fahrrad zu Fahrrad
  • Standsicherheit
  • Diebstahlschutz

"Felgenklemmer" und einfache Vorderradhalterungen erfüllen diese Kri­terien in keinem Fall, sie geben einem abgestellten Rad nur ungenü­gend Stand­sicherheit und Diebstahlschutz! Die Alltagstauglichkeit von Halterungen ist nach Katalog und auch an Hand von Mustern nicht leicht zu beurteilen, daher ist immer ein Einsatz von ADFC-empfohlenen Modellen ratsam.

Anzahl der Fahrradstellplätze

Eine Fahrradabstellanlage ist üblicherweise abhängig von Jahreszeit und Witterung sehr unterschiedlich ausgelastet. Auch bei Spitzenauslastung sollten immer ausreichend Stellplätze vorhanden sein.

Die erforderliche Anzahl Stellplätze kann durch Befragungen der Nutzer (z. B. bei Betrieben) oder durch systematisches Auslastungs­monitoring ermittelt werden. Wenn keine spezifischen Zahlen für den jeweiligen Anwendungsfall/Einsatzort vorliegen, kann der lokale Radverkehrsanteil als Orientierung dienen.

  junge Frau holt ihr Fahrrad aus einer Fahrradabstellanlage
Je nach Anwendungsfall, Branche (Baustoffhandel oder Bio-Markt) und örtlichen Gegebenheiten (Stadtgebiet oder ländlicher Raum) kann es aber zu erheblichen Abweichungen und damit zu Nachbesserungsbedarf kommen.

Da der Radverkehrsanteil kontinuierlich zunimmt, sollte bei allen Vorgehensweisen eine Reserve von einem Viertel freier Stellplätze vorgehalten werden.

 

Umgebungsbedingungen der Abstellanlagen

  • Eine Fahrradabstellanlage und ihre Zugänge sollten einer guten sozialen Kontrolle unterliegen.

  • Die Lage einer Fahrradabstellanlage sollte sich durch kurze Wege auszeichnen.
    Die Zufahrt muss ungehindert (ebenerdig oder über Rampen/Aufzug) möglich sein.

  • Bei Fahrradabstellanlagen mit langer Einstelldauer (z. B. in Betrieben) sollte eine wirksame Überdachung gegen Regen und UV-Verwitterung gegeben sein.

  • Fahrradabstellanlagen sollten bei Dämmerung und Dunkelheit gut beleuchtet sein.

 

 

 


Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.