Gestaltungsgrundsätze für Baugenossenschaften, Vermieter, Eigentümergemeinschaften
Der wichtigste fahrradrelevante Ort ist und bleibt das eigene Zuhause! Aber nicht jeder verfügt über ein Eigenheim und kann sich seine häuslichen Fahrradabstellmöglichkeiten selbst gestalten. Die große Mehrheit ist vielmehr abhängig von fremden baulichen Gegebenheiten und insbesondere vom Sachverstand und mehr oder minder fahrradfreundlicher Gesinnung von Baugenossenschaften, Vermietern und Eigentümergemeinschaften.
Bei den häuslichen Fahrradabstellmöglichkeiten gibt es keine gleichwertige Alternative zu einem abschließbaren oder zugangskontrollierten Abstellraum, der für optimalen Diebstahls- und Witterungsschutz sorgt und möglichst ebenerdig zugänglich sein sollte. Leider wird weiterhin bei fast allen Wohnblocksanierungen gegen diesen Grundsatz verstoßen, sondern es werden in der Regel einige einfache Fahrradhalterungen vor oder hinter dem Haus installiert. Solche Anlagen bieten keinen Schutz vor unbefugtem Zugang und fordern damit Fahrrad- und Komponentendiebstähle sowie Vandalismus geradezu heraus. Meistens ist auch kein ausreichender Witterungsschutz gegeben und lässt die abgestellten Fahrräder im Zeitraffer altern. Bei solchen Umgebungsbedingungen mögen viele Betroffene kaum ein besseres als ein „Kneipenfahrrad“ abstellen, und somit bleibt für sie Radverkehr in der Regel nur eine Mobilitätsart zweiter Klasse!
Eine Bereitstellung von Fahrradstellplätzen in einem abschließbaren oder zugangskontrollierten Abstellraum ist daher oberste Maxime für Baugenossenschaften, Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Da solche Räumlichkeiten natürlich einen Kostenfaktor darstellen, sollten sie flächenmäßig bestmöglich ausgenutzt werden, dabei aber trotzdem jederzeit ungehinderten Zugang zu jedem Fahrrad und ein bequemes Ein- und Ausparken gewährleisten. Eine freie Aufstellung der Fahrräder auf ihren eigenen Ständern wird diesem Anspruch nicht gerecht und bietet keinen Schutz gegen Dominoeffekte beim Umfallen eines Rades.
Fahrradhalterungen in Fahrradabstellräumen von Mehrfamilienhäusern und Wohnblöcken
Wenn in gemeinschaftlichen Fahrradabstellräumen auf engem Raum viele Fahrräder untergebracht werden sollen, kommen die folgenden Lösungen in Frage, wobei aber in jedem Fall bestimmte Mindestabstände eingehalten werden sollten, um Beschädigungen der Räder und Verärgerung der Nutzer zu vermeiden:
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Die günstigste Lösung ist der Einsatz einfacher Vorderradhalter, die in den verschiedensten Varianten angeboten werden. Bedingung dafür ist allerdings ein ausreichender Seitenabstand, damit die benachbarten Fahrräder beim Ein- und Ausparken nicht zur Seite gedrückt und Felgenschäden vermieden werden. Bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder (Höhendifferenz 20...35 cm) ist eine Verdichtung auf einen Seitenabstand von 50 cm (gegenüber 70 cm bei niveaugleicher Einstellung) möglich. Bei Schrägstellung ist nicht der Montageabstand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich. Einfache Vorderradhalter mit diesen Eigenschaften sind aber zurzeit katalogmäßig am Markt nicht bekannt. |
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Deutlich mehr Standsicherheit und sehr guten Schutz gegen Felgenschäden bieten hochwertige Vorderradhalter, die das Vorderrad vorne und unten L-förmig umfassen. Anschließbügel zum Diebstahlschutz (wie für einen Einsatz im ungeschützten Außenbereich üblich) sind dagegen entbehrlich, da der abgeschlossene Abstellraum für den Diebstahlschutz sorgt. Auch bei hochwertigen Vorderradhaltern sollte ein Seitenabstand von 50 cm bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung nicht unterschritten werden. Der einzige zurzeit für diesen Einsatzzweck optimierte, katalogmäßig erhältliche Fahrradparker ist das Modell "L15 rifugio". |
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Ab einer Raumhöhe von mindestens 2,10 m und einer Raumbreite von 4 m stellen Schräghochparker eine sehr raumsparende Lösung dar. Allerdings erfordert das Ein- und Ausparken bei Schräghochparkern einigen Kraftaufwand, damit sind sie für schwerere Fahrräder und E-Bikes nicht geeignet, ebenso nicht für Mountainbikes und Reifenbreiten über 43 mm. |
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Eine sehr platzsparende Lösung sind auch die sogenannten Hängeparker, die allerdings gegenüber Schräghochparkern einen nochmals höheren Kraftaufwand erfordern. Es werden aber auch Hängeparker am Markt angeboten, die durch einen Hebel mit Gasdruckfeder ein müheloses Ein- und Aushängen ermöglichen. Für schwerere Fahrräder und E-Bikes sind weder die einfachen Hängeparker noch die komfortableren mit Gasdruckfeder geeignet. Wenn Hängeparker nebeneinander auf einer ebenen Wand montiert werden, ist kein abwechselnder Versatz der Lenker gegeben, so dass ein Mindestseitenabstand von 70 cm eingehalten werden muss. |
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Ab einer Raumhöhe von 2,70 m und einer Raumbreite von 4 m ist ein Doppelstockparker die ideale Lösung für eine optimale Raumausnutzung. Die untere Abstellebene ist dabei üblicherweise mit hochwertigen Fahrradhaltern mit platzsparender Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder bestückt. In der oberen Abstellebene sind die Fahrradhalter auf Schienen montiert, die ähnlich einem Schubladenauszug ein Stück herausziehbar und dann vorne auf die Manövrierfläche herunterklappbar sind. In dieser schrägen Position der Schiene wird das Fahrrad eingestellt bzw. entnommen. Durch eine integrierte Gasdruckfeder ist das Anheben und Absenken der Schiene trotz des Gewichts des Fahrrades ohne nennenswerte Kraftanstrengung möglich. |
Produktfoto mit frdl. Genehmigung der Fa. VelopA |
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Eine nicht ganz preiswerte, aber sehr trickreiche Lösung stellen auch die sogenannten Karussellparker dar, die ein hängendes Parken von 12 Fahrrädern auf engstem Raum ermöglichen. Das gesamte Karussell ist wie ein Kleiderständer drehbar, so dass nur von einer Seite zusätzlicher Manövrierraum zum Ein- und Ausparken erforderlich ist. Auch bei Karussellparkern sorgen Hebel mit Gasdruckfeder für ein müheloses Ein- und Ausparken. Karussellparker sind abhängig vom Modell ab Raumhöhen von 2 m einsetzbar. |
Bewertung von Bestandsanlagen
Bei der Bewertung bestehender Anlagen spielt die Tauglichkeit der eingesetzten Fahrradhalterungen eine entscheidende Rolle. Mit dem hier angebotenen Bewertungsbogen für Bestandsanlagen lässt sich schnell einschätzen, ob die Halterungen eine ausreichende Tauglichkeit aufweisen oder ausgetauscht werden sollten. In Abstellanlagen von Mehrfamilienhäusern sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner als 12 eingesetzt werden.
Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.