Gestaltungsgrundsätze für Betriebe und Arbeitgeber

Besonderes Merkmal von Fahrradabstellanlagen für Betriebsangehörige ist die lange Einstelldauer der Fahrräder; das Verladen von Lasten spielt dagegen keine besondere Rolle. Damit sollten solche Anlagen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

Qualität und Tauglichkeit von Fahrradhalterungen

Die Qualität einer betrieblichen Fahrradabstellanlage steht und fällt immer mit der Qualität und Tauglichkeit der verwendeten Halterungen. Dafür sind drei Kriterien entscheidend:

  • Fahrräder können nicht beliebig dicht geparkt werden! Die folgenden seitlichen Mindestabstände sind notwendig, damit Fahrräder ohne Probleme und Beschädigungen des eigenen oder benachbarter Räder ein- und ausgeparkt, angeschlossen sowie be- und entladen werden können:
    - bei niveaugleicher Einstellung: 70 cm
    - bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder (Höhendifferenz 20...35 cm): 50 cm
    Bei Reihenparkern mit Schrägstellung ist nicht der Montageabstand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich.

  • Eine Fahrradhalterung muss dem Fahrrad in der Parkposition eine gute Standsicherheit verleihen. Dazu muss die Halterung das Fahrrad gut abstützen (möglichst am Rahmen) und (möglichst auch ohne angelegtes Schloss) sicher schützen gegen
    - seitliche Kräfte z. B. durch Winddruck, versehentliches Anstoßen, Beladen des Fahrrades
    - selbständiges Herausrollen aus der Endparkposition
    - ungewolltes Umschlagen des Lenkers, insbesondere bei Lastwechseln beim Be- und Entladen

  • Zum Diebstahlschutz müssen Fahrradrahmen und Fahrradhalterung an gut zugänglicher Stelle mit handelsüblichen Fahrradschlössern sicher zusammengeschlossen werden können (mindestens 40 cm über dem Boden, der Nutzer sollte sich nicht zwischen abgestellten Fahrrädern hindurchzwängen müssen). Ein Zusammenschließen des Fahrrades in sich (Laufrad mit Rahmen) oder nur des Vorderrades mit der Fahrradhalterung ist nicht ausreichend.

"Felgenklemmer" und einfache Vorderradhalterungen erfüllen diese Kriterien nicht, sie geben einem abgestellten Rad nur ungenügend Standsicherheit und Diebstahlschutz! Die Alltagstauglichkeit von Halterungen ist nach Katalog und auch an Hand von Mustern nicht leicht zu beurteilen, daher ist ein Einsatz von ADFC-empfohlenen Modellen ratsam.

Wenn eine betriebliche Fahrradabstellanlage zugangskontrolliert ist, kommt auch ein Einsatz von hochwertigen Vorderradhaltern mit reduzierten Diebstahlschutzeigenschaften in Frage, da der Diebstahlschutz durch die Zugangskontrolle gegeben ist. Die übrigen Forderungen der ADFC-Richtlinie TR 6102 bzw. der DIN 79008 sollten aber erfüllt sein, so sollte insbesondere ein guter Seitenhalt des Fahrrades gegeben sein und ein Seitenabstand von 50 cm bei abwechselnder Hoch-/Tief­stellung nicht unterschritten werden. Der einzige zurzeit für diesen Einsatzzweck optimierte, katalogmäßig erhältliche Fahrradparker ist eine spezielle Bauform aus der Serie "L15 Genius".

 

Fahrradparker "L15 rifugio"

 

Anzahl der Fahrradstellplätze

Eine betriebliche Fahrradabstellanlage ist üblicherweise abhängig von Jahreszeit und Witterung sehr unterschiedlich ausgelastet. Auch bei Spitzenauslastung sollten immer ausreichend Stellplätze vorhanden sein.

Die erforderliche Anzahl Stellplätze kann durch eine Mitarbeiterbefragung oder durch systematische Bobachtung der Auslastungssituation (Auslastungsmonitoring) ermittelt werden. Wenn keine betrieblichen Zahlen vorliegen, sollte der lokale Radverkehrsanteil als Basis angenommen werden.

Da der Radverkehrsanteil kontinuierlich zunimmt, sollte bei allen Vorgehensweisen eine Reserve von einem Viertel freier Stellplätze vorgehalten werden.

Umgebungsbedingungen der Abstellanlagen

  • Die Fahrradabstellanlage und ihre Zugänge sollten einer guten sozialen Kontrolle unterliegen, z. B. durch gute Einsehbarkeit von den Arbeitsplätzen aus und (wenn vorhanden) im Blickfeld von Werkschutz bzw. Kamera­überwachung liegen. Die Einsehbarkeit vom öffentlichen Straßenraum sollte in der Regel eingeschränkt sein.

  • Die Fahrradabstellanlage sollte in guter Nähe zu den Arbeitsplätzen liegen.
    Die Zufahrt muss ungehindert (ebenerdig oder über Rampen/Aufzug) möglich sein.

  • Fahrräder, die 365 Tage im Jahr 24 Stunden ohne Wetterschutz parken, altern im Zeitraffer und rächen sich mit häufigem Reparaturbedarf! In betrieblichen Fahrradabstellanlagen verbringen die Fahrräder typischerweise rund 9 Stunden an 230 Arbeitstagen im Jahr - das ist zusammengenommen rund ein Viertel des gesamten Jahres.
    Eine wirksame Überdachung gegen Regen und UV-Verwitterung ist daher kein Luxus, sondern schont den Geldbeutel der Beschäftigten und ist ein merklicher Nachhaltigkeitsbeitrag!

  • Eine betriebliche Fahrradabstellanlage sollte bei Dämmerung und Dunkelheit gut beleuchtet sein.

Bewertung von Bestandsanlagen

Bei der Bewertung bestehender Anlagen spielt die Tauglichkeit der eingesetzten Fahrradhalterungen eine entscheidende Rolle. Mit dem hier angebotenen Bewertungsbogen für Bestandsanlagen lässt sich schnell einschätzen, ob die Halterungen eine ausreichende Tauglichkeit aufweisen oder ausgetauscht werden sollten. In Abstellanlagen von Betrieben sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner als 12 eingesetzt werden.

Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus

E-Bikes sind für einen Entfernungsbereich bis ca. 20 km ein ideales Verkehrsmittel für den Arbeitsweg: Auch bei Gegenwind oder in hügeliger Umgebung kann man damit unverschwitzt zu seiner Arbeitsstätte gelangen, die Parkplatzsuche ist in der Regel unproblematisch und auch hinsichtlich der Fahrzeiten ist es anderen Verkehrsmitteln meistens ebenbürtig oder überlegen. Kein Wunder, dass immer mehr Beschäftigte ein E-Bike für ihre Arbeitswege benutzen!

Daher sind viele Arbeitgeber inzwischen be­müht, ihren Beschäftigten auch Lademöglichkeiten für die Akkus anzubieten. Ein ungeschütztes Aufladen an den Arbeitsplätzen oder z. B. in Sozialräumen sollte aber aus Brandschutzgründen unbedingt vermieden werden, daher müssen E-Bike-freundliche Betriebe eine geeignete zentrale Lademöglichkeit für ihre E-Bike-Pendler anbieten. Behelfslösungen z. B. in Form von ausgelegten Steckdosenleisten scheiden dabei aus Sicherheits­gründen aber ebenso aus wie manches vordergründig geeignete Katalogprodukt, dessen Nachteile und teilweise sogar Gefahrenpotenzial ein Laie nur schwerlich erkennen kann. Die Auswahl und Realisierung einer sicheren, nutzer- und akkufreundlichen Ladeanlage für den Einsatz in Betrieben ist nicht trivial!

Für betriebliche Ladestationen für Fahrradpendler ist das Gleichstromladen die ideale Lösung, da den Nutzern hierbei die Ladetechnologie vor Ort definitiv bekannt ist, d. h. das persönliche Ladegerät mit Sicherheit zu Hause bleiben kann. Auch für den Arbeitgeber hat das Gleichstromladen erhebliche Vorteile gegenüber allen anderen Lösungen des Wechselstrom­ladens: Es minimiert Brandrisiken, bietet bestmögliche Elektrosicherheit und auch über die Notwendigkeit von DGUV-V3-Prüfungen von privaten Ladegeräten muss sich der Arbeitgeber keine Gedanken machen. Damit lassen sich die wichtigsten Kriterien für Planung, Auswahl und Installation einer empfehlenswerten betrieblichen Ladelösung wie folgt definieren:

  • Offene oder in Schließfächern integrierte Gleichstrom-Ladepunkte (nach "energy bus"-Standard bzw. "bike energy"-System)
  • Installationsort
    • möglichst indoor (z. B. in der Tiefgarage, keinesfalls in Treppenhäusern oder anderen Fluchtwegen)
    • bei Outdoor-Installationen gut geschützt gegen direkte Sonneneinstrahlung und Regen
    • nicht auf oder an Wärmeschutzfassaden oder im Bereich anderer brennbarer Gebäudepartien/Brandlasten
    • um einen Winterbetrieb zu gewährleisten, muss die Anlage vor Minustempe­raturen geschützt sein.

Energy-Bus-Ladestation

  • Wenn das Laden in unmittelbarer Nähe zum Fahrrad erfolgen soll (damit auch fest im E-Bike eingebaute Akkus ladbar sein sollen), sollten die Ladepunkte mit geeigneten Fahrradhalterungen (Schutz gegen Umfallen der Fahrräder und Diebstahl) kombiniert sein (möglichst nach DIN 79008)
  • Planung und Abnahme in Kooperation mit dem Vorbeugenden Brandschutz der örtlichen Feuerwehr

Eine umfassende Abhandlung des gesamten Themas E-Bike-Ladeinfrastruktur ist hier zu finden, ein weitgehend deckungsgleicher Wikipedia-Artikel nennt zusätzlich Literaturquellen und Normen.

Zertifizierung

Betriebe, die diese Kriterien für ihre Fahrradabstellanlagen erfüllen, sind nicht weit von einer imageförderlichen Zertifizierung als fahrradfreundlicher Betrieb entfernt. Dafür gibt es zwei Siegel:

 

 

 


Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.