Gestaltungsgrundsätze für den öffentlichen Raum
Im öffentlichen Straßenraum und im Bereich von Fußgängerzonen handelt es sich üblicherweise um kommunale Fahrradabstellanlagen. Ein Nutzungsschwerpunkt ist dabei die Erledigung von Einkäufen, wobei auch das Verladen voluminöser oder schwerer Lasten vorkommen kann. Die typische Einstelldauer in Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum ist eher kurz (1-4 h). Damit sollten solche Anlagen die folgenden Eigenschaften aufweisen:
Qualität und Tauglichkeit von Fahrradhalterungen
Die Qualität einer Fahrradabstellanlage im öffentlichen Straßenraum steht und fällt immer mit der Qualität und Tauglichkeit der verwendeten Halterungen. Dafür sind vier Kriterien entscheidend:
- Fahrräder können nicht beliebig dicht geparkt werden, schon gar nicht beim Verladen von Lasten!
In Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum sollten daher seitliche Mindestabstände von 70 cm zwischen den Fahrrädern eingehalten werden, da hier in der Regel Packtaschen zu befüllen oder ein- bzw. auszuhängen sind.
Eine abwechselnde Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder zur möglichen Verdichtung auf 50 cm Seitenabstand macht in solchen Anlagen keinen Sinn, da dann eine Beladung in der Parkposition zwischen den benachbarten Fahrrädern nicht mehr möglich ist.
Bei Reihenparkern mit Schrägstellung ist nicht der Montageabstand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich. - Eine Fahrradhalterung muss dem Fahrrad in der Parkposition eine gute Standsicherheit verleihen. Dazu muss die Halterung das Fahrrad gut abstützen (möglichst am Rahmen) und (möglichst auch ohne angelegtes Schloss) sicher schützen gegen
- seitliche Kräfte z. B. durch Winddruck, versehentliches Anstoßen, Beladen des Fahrrades
- selbständiges Herausrollen aus der Endparkposition
- ungewolltes Umschlagen des Lenkers, insbesondere bei Lastwechseln beim Be- und Entladen - Zum Diebstahlschutz müssen Fahrradrahmen und Fahrradhalterung an gut zugänglicher Stelle mit handelsüblichen Fahrradschlössern sicher zusammengeschlossen werden können (mindestens 40 cm über dem Boden, der Nutzer sollte sich nicht zwischen abgestellten Fahrrädern hindurchzwängen müssen). Ein Zusammenschließen des Fahrrades in sich (Laufrad mit Rahmen) oder nur des Vorderrades mit der Fahrradhalterung ist nicht ausreichend.
- Die im öffentlichen Raum eingesetzten Fahrradhalterungen sollten eine robuste Bauweise und damit eine gute Vandalismussicherheit aufweisen. Eine dynamische Beanspruchung mit dem Körpergewicht einer schwergewichtigen Person darf eine Halterung (oder Teile davon) ebensowenig verbiegen wie gemeinschaftliche Versuche von zwei Personen mit horizontalen Kräften.
"Felgenklemmer" und einfache Vorderradhalterungen erfüllen diese Kriterien nicht, sie geben einem abgestellten Rad nur ungenügend Standsicherheit und Diebstahlschutz! Die Alltagstauglichkeit von Halterungen ist nach Katalog und auch an Hand von Mustern nicht leicht zu beurteilen, daher ist ein Einsatz von ADFC-empfohlenen Modellen ratsam.
Anzahl der Fahrradstellplätze
Eine Fahrradabstellanlage im öffentlichen Straßenraum ist üblicherweise abhängig von Jahreszeit und Witterung sehr unterschiedlich ausgelastet. Auch bei Spitzenauslastung sollten immer ausreichend Stellplätze vorhanden sein. Die erforderliche Anzahl Stellplätze kann am zuverlässigsten durch systematische Bobachtung der Auslastungssituation (Auslastungsmonitoring) ermittelt werden.
Umgebungsbedingungen der Abstellanlagen
- Die Fahrradabstellanlage sollte einer guten sozialen Kontrolle unterliegen.
- Die Zufahrt muss ungehindert (ebenerdig oder über Rampen/Aufzug) möglich sein.
- Die Fahrradabstellanlage sollte bei Dämmerung und Dunkelheit gut beleuchtet sein.
Bewertung von Bestandsanlagen
Bei der Bewertung bestehender Anlagen spielt die Tauglichkeit der eingesetzten Fahrradhalterungen eine entscheidende Rolle. Mit dem hier angebotenen Bewertungsbogen für Bestandsanlagen lässt sich schnell einschätzen, ob die Halterungen eine ausreichende Tauglichkeit aufweisen oder ausgetauscht werden sollten. In Abstellanlagen für den öffentlichen Straßenraum sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner als 12 eingesetzt werden.
Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.