Gestaltungsgrundsätze für Sehenswürdigkeiten, touristische POIs

Viele Naturdenkmäler kann man als Fahrradtourist besichtigen und dabei sein Fahrrad problemlos mit sich führen. Es gibt aber auch zahlreiche Sehenswürdigkeiten und touristische POIs (points of interest), bei denen das zumindest störend, un­er­wünscht oder unmöglich ist. Beispiele dafür sind Gärten, Naturschutzzentren, Kirchen und Klöster, Besucherbergwerke, Ausgrabungsstätten, Museen und andere.

Damit Fahrradtouristen solche Stätten unbeschwert besuchen und genießen können, sind gute und sichere Abstellmöglich­keiten für ihre Fahrräder unerlässlich. Aber auch an Unterbringungsmöglichkeiten für das Gepäck sollte gedacht und dabei die folgende Unterscheidung gemacht werden:

Lösungen für Tages-Radtouristen

Regional anreisende Tages-Radtouristen führen in der Regel nur leichtes Tagesgepäck mit sich. Für diesen Besuchertyp sind hochwertige offene Fahrradabstell­anlagen in Kombination mit Schließfächern für das Gepäck ausreichend.

Wie bei jeder anderen Fahrradabstellanlage ist auch hier die Qualität und Tauglichkeit der verwendeten Halterungen entscheidend und hauptsächlich von den drei folgenden Kriterien abhängig:

  • Fahrräder können nicht beliebig dicht geparkt werden! Die folgenden seitlichen Mindestabstände sind notwendig, damit Fahrräder ohne Probleme und Beschädigungen des eigenen oder benachbarter Räder ein- und ausgeparkt, angeschlossen sowie be- und entladen werden können:
    - bei niveaugleicher Einstellung: 70 cm
    - bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung der
      Vorderräder (Höhendifferenz 20...35 cm): 50 cm
    Bei Reihenparkern mit Schrägstellung ist nicht der Montageabstand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich.
  • Eine Fahrradhalterung muss dem Fahrrad in der Parkposition eine gute Standsicherheit verleihen. Dazu muss die Halterung das Fahrrad gut abstützen (möglichst am Rahmen) und (möglichst auch ohne angelegtes Schloss) sicher schützen gegen
    - seitliche Kräfte z. B. durch versehentliches
      Anstoßen, Beladen des Fahrrades, Winddruck
    - selbständiges Herausrollen aus der Halterung
    - ungewolltes Umschlagen des Lenkers
  • Zum Diebstahlschutz müssen Fahrradrahmen und Fahrradhalterung an gut zugänglicher Stelle mit handelsüblichen Fahrradschlössern sicher zusammengeschlossen werden können (mindestens 40 cm über dem Boden, der Nutzer sollte sich nicht zwischen abgestellten Fahrrädern hindurchzwängen müssen). Ein Zusammenschließen des Fahrrades in sich (Laufrad mit Rahmen) oder nur des Vorderrades mit der Fahrradhalterung ist nicht ausreichend.

"Felgenklemmer" und einfache Vorderradhalterungen erfüllen diese Kriterien nicht, sie geben einem abgestellten Rad nur ungenügend Standsicherheit und Diebstahlschutz! Die Alltagstauglichkeit von Halterungen ist nach Katalog und auch an Hand von Mustern nicht leicht zu beurteilen, daher ist ein Einsatz von ADFC-empfohlenen Modellen ratsam.

 

Lösungen für Reiseradler

Wenn in der Nähe ein Fernradweg vorbeiführt, ist auch mit Reiseradlern zu rechnen, die schweres und voluminöses Reisegepäck mit sich führen.

Auch hier kommen hochwertige offene Fahrradabstell­anlagen (Anforderungen wie für Tages-Radtouristen) in Kombination mit Schließfächern für das Gepäck als Lösung in Betracht. Mit Rücksicht auf unhandliches Reisegepäck sind aber erhöhte Anforderungen an die Fachgröße und Lage der Schließfächer zu stellen: Ein Schließfach sollte mindestens vier große Packtaschen und eine Gepäckrolle aufnehmen können. Idealerweise sollten die Schließfächer mit dem Fahr­rad zugänglich sein, um ein direktes Verladen des Reise­gepäcks vom Fahrrad in die Schließfächer zu ermög­lichen; längere Wege mit dem Reisegepäck in der Hand sollten unbedingt vermieden werden.

Vorteilhafter für den Besuchertyp "Reiseradler" sind aber in der Regel geschlossene Fahrradabstellanlagen, entweder abschließbare Sammel-Fahrradabstellräume oder noch besser sogenannte Fahrradboxen (andere Bezeichnungen sind auch Fahrradsafe, Fahrradgarage) für die gesicherte Abstellung einzelner beladener Reiseräder. Damit entfällt das umständliche Ab- und Aufsatteln des Gepäcks.

Fahrradbox

Produktfoto mit freundlicher Genehmigung der Orion Bausysteme GmbH.

In der Liste ADFC-empfohlener Abstellanlagen sind auch Fahrradboxen enthalten.

Im Hinblick auf E-Bike-Besucher werden Fahrradboxen auch mit Ablage und Steckdose zum Laden des Akkus angeboten - das ist nicht nur Service für den Radtouristen, sondern zugleich ein Beitrag zum Brandschutz (siehe unten).

In vielen Fällen dürfe eine Kombination aus einigen Fahrradboxen für beladene Reiseräder und einer hochwertigen offenen Fahrradabstellanlage die richtige Lösung sein, die beide Besuchertypen zufriedenstellt.

Anzahl der Fahrradstellplätze

Eine Fahrradabstellanlage von Sehenswürdigkeiten/touristischen POIs ist üblicherweise abhängig von Jahreszeit und Witterung sehr unterschiedlich ausgelastet. Auch bei Spitzenauslastung sollten immer ausreichend Stellplätze vorhanden sein. Bei entsprechend günstiger Lage zu Schulen muss in dieser Hinsicht auch mit dem gleichzeitigen Besuch mehrerer Schulklassen per Rad gerechnet werden.

Die erforderliche Anzahl Stellplätze kann am zuverlässigsten durch systematische Bobachtung der Auslastungssituation (Auslastungsmonitoring) ermittelt werden. Ansonsten kann der lokale Radverkehrsanteil als Basis angenommen werden. Da der Radverkehrsanteil kontinuierlich zunimmt, sollte eine Reserve von einem Viertel freier Stellplätze vorgehalten werden.

Umgebungsbedingungen der Abstellanlagen

  • Die Fahrradabstellanlage und ihre Zugänge sollten einer guten sozialen Kontrolle unterliegen.

  • Die Fahrradabstellanlage sollte in guter Nähe zu den Eingängen liegen.
    Die Zufahrt muss ungehindert (ebenerdig oder über Rampen/Aufzug) möglich sein.

  • Die Fahrradabstellanlage sollte bei Dämmerung und Dunkelheit gut beleuchtet sein.

Informationen zur Anreise und zum Parken mit dem Fahrrad

Reiseradler müssen für ihre Etappenplanungen im Voraus wissen, ob sie ihre Fahrräder und ihr Reisegepäck an einer Sehenswürdigkeit mit vertretbarem Aufwand sicher verwahren können. Wenn diese Bedingungen nicht gegeben sind, kommt eine Besichtigung dieser Sehenswürdigkeit unterwegs im Verlauf einer Etappe nicht in Frage, sondern kommt dann nur als Etappenziel in Betracht, so dass man sein Reisegepäck für die Besichtigung dann in seiner Unterkunft lassen kann. Aus diesem Grund sind Sehenswürdigkeiten/touristische POIs gut beraten, auf ihrer Internetseite unter dem üblichen Menüpunkt "Anreise" genauere Informationen zu den vorhandenen Fahrradparkgegebenheiten anzubieten.

Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus

E-Bikes erfreuen sich im Radtourismus einer ständig steigenden Beliebtheit. Daher sind viele Betreiber von Sehenswürdig­keiten/touristischen POIs inzwischen bemüht, ihren Besuchern auch Lademöglichkeiten für die Akkus anzubieten. Ein ungeschütztes Aufladen z. B. im Kassenbereich oder in der Garderobe sollte aber aus Brandschutzgründen unbedingt vermieden werden, daher müssen E-Bike-freundliche Sehenswürdigkeiten eine geeignete zentrale Lademöglichkeit für ihre E-Bike-Besucher anbieten. Behelfslösungen z. B. in Form von ausgelegten Steckdosenleisten scheiden dabei aus Sicher­heitsgründen aber ebenso aus wie manches vordergründig geeignete Katalogprodukt, dessen Nachteile und teilweise sogar Gefahrenpotenzial ein Laie nur schwerlich erkennen kann. Die Auswahl und Realisierung einer sicheren, nutzer- und akku­freundlichen Ladeanlage für den Einsatz in Sehenswürdigkeiten/touristischen POIs ist nicht trivial!

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte für Planung, Auswahl und Installation, mit denen sich in den allermeisten Fällen eine geeignete zentrale Ladelösung realisieren lässt:

  • Ladeschließfachanlage aus Stahlblech mit ein oder zwei integrierten 230V-Schuko-Steckdosen je Fach (Wechselstromladen)
  • Installationsort
    • möglichst indoor (z. B. in der Tiefgarage, keinesfalls in Treppenhäusern oder anderen Fluchtwegen)
    • bei Outdoor-Installationen auf jeden Fall gut geschützt gegen Regen und direkte Sonneneinstrahlung
    • nicht auf oder an Wärmeschutzfassaden oder im Bereich anderer brennbarer Gebäudepartien/Brandlasten
    • wenn auch mit E-Bike-Wintergästen zu rechnen ist, sollte die Anlage auf jeden Fall vor Minustemperaturen geschützt sein.

Ladeschliessfächer

  • Wenn das Laden in unmittelbarer Nähe zum Fahrrad erfolgen soll (damit auch fest im E-Bike eingebaute Akkus ladbar sein sollen), sollte die Ladeschließfachanlage mit geeigneten Fahrradhalterungen (Schutz gegen Umfallen der Fahrräder und Diebstahl) kombiniert sein (möglichst nach DIN 79008)
  • Fachgerechte elektrische Installation, Absicherung durch 30mA-Fehlerstromschutzschalter und regelmäßige Wartung
  • Planung und Abnahme in Kooperation mit dem Vorbeugenden Brandschutz der örtlichen Feuerwehr

Je nach baulichen und touristischen Gegebenheiten vor Ort kommen aber auch andere und teilweise durchaus noch vorteilhaftere Ladelösungen in Betracht. Wer seinen E-Bike-Besuchern die ideal an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Lademöglichkeit bieten will, kommt um einen tieferen Einstieg in die E-Bike-Ladetechnologie nicht herum und sollte sich zum Beispiel auch mit den Vorteilen des Gleichstromladens beschäftigen. Eine umfassende Abhandlung des gesamten Themas ist hier zu finden, ein weitgehend deckungsgleicher Wikipedia-Artikel nennt zusätzlich Literaturquellen und Normen.

 

 

 


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