Gestaltungsgrundsätze für Super- und Fachmärkte

Bei Fahrradabstellanlagen für die Kunden von Super- und Fachmärkten steht als besonderes Merkmal das Verladen von Einkäufen im Vordergrund, dabei kann es sich auch um voluminöse oder schwere Lasten handeln. Die Einstelldauer der Fahrräder ist eher kurz. Damit sollten solche Anlagen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

Qualität und Tauglichkeit von Fahrradhalterungen

Die Qualität einer Kunden-Fahrradabstellanlage steht und fällt immer mit der Qualität und Tauglichkeit der verwendeten Halterungen. Dafür sind drei Kriterien entscheidend:

  • Fahrräder können nicht beliebig dicht geparkt werden, schon gar nicht beim Verladen von Lasten!
    In Kunden-Fahrradabstellanlagen sollten daher seitliche Mindestabstände von 70 cm zwischen den Fahrrädern eingehalten werden, da hier in der Regel Packtaschen zu befüllen oder ein- bzw. auszuhängen sind.
    Eine abwechselnde Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder zur möglichen Verdichtung auf 50 cm Seitenabstand macht in solchen Anlagen keinen Sinn, da dann eine Beladung in der Parkposition zwischen den benachbarten Fahrrädern nicht mehr möglich ist.
    Bei Reihenparkern mit Schrägstellung ist nicht der Montageabstand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich.

  • Eine Fahrradhalterung muss dem Fahrrad in der Parkposition eine gute Standsicherheit verleihen. Da beim Verladen von Lasten starke seitliche Kräfte, Hebelwirkungen und Drehmomente auftreten, gelten für dieses Kriterium bei Kunden-Fahrradabstellanlagen erhöhte Anforderungen! Die Halterung muss das Fahrrad gut abstützen (möglichst am Rahmen) und (möglichst auch ohne angelegtes Schloss) sicher schützen gegen
    - Umfallen und Umstoßen
    - selbständiges Herausrollen aus der Endparkposition
    - ungewolltes Umschlagen des Lenkers, insbesondere bei Lastwechseln beim Beladen

  • Zum Diebstahlschutz müssen Fahrradrahmen und Fahrradhalterung an gut zugänglicher Stelle mit handelsüblichen Fahrradschlössern sicher zusammengeschlossen werden können (mindestens 40 cm über dem Boden, der Nutzer sollte sich nicht zwischen abgestellten Fahrrädern hindurchzwängen müssen). Ein Zusammenschließen des Fahrrades in sich (Laufrad mit Rahmen) oder nur des Vorderrades mit der Fahrradhalterung ist nicht ausreichend.

"Felgenklemmer" und einfache Vorderradhalterungen erfüllen diese Kriterien nicht, sie geben einem abgestellten Rad nur ungenügend Standsicherheit und Diebstahlschutz! Die Alltagstauglichkeit von Halterungen ist nach Katalog und auch an Hand von Mustern nicht leicht zu beurteilen, daher ist ein Einsatz von ADFC-empfohlenen Modellen ratsam.

Anzahl der Fahrradstellplätze

Eine Kunden-Fahrradabstellanlage ist üblicherweise abhängig von Jahreszeit und Witterung sehr unterschiedlich ausgelastet. Auch bei Spitzenauslastung sollten immer ausreichend Stellplätze vorhanden sein.

Die erforderliche Anzahl Stellplätze kann durch systematische Beobachtung der Auslastungssituation (Auslastungs­monitoring) ermittelt werden. Wenn solche Zahlen nicht vorliegen, sollte der lokale Radverkehrsanteil als Basis angenommen werden.

Da der Radverkehrsanteil kontinuierlich zunimmt, sollte bei allen Vorgehensweisen eine Reserve von einem Viertel freier Stellplätze vorgehalten werden.

Umgebungsbedingungen der Abstellanlagen

  • Eine Fahrradabstellanlage und ihre Zugänge sollten einer guten sozialen Kontrolle unterliegen, also z. B. im Blickfeld der Kundenströme liegen.

  • Die Fahrradabstellanlage sollte in guter Nähe zu den Eingängen liegen.
    Die Zufahrt muss ungehindert (ebenerdig oder über Rampen/Aufzug) möglich sein.

  • Im Hinblick auf die eher kurzen Parkzeiten ist eine Überdachung nicht unbedingt erforderlich. Wenn die Anlage aber gleichzeitig zum Parken der Fahrräder der Beschäftigten dient, ist eine wirksame Überdachung gegen Regen und UV-Verwitterung dagegen schon sinnvoll.

  • Eine Kunden-Fahrradabstellanlage sollte bei Dämmerung und Dunkelheit gut beleuchtet sein.

Bewertung von Bestandsanlagen

Bei der Bewertung bestehender Anlagen spielt die Tauglichkeit der eingesetzten Fahrradhalterungen eine entscheidende Rolle. Mit dem hier angebotenen Bewertungsbogen für Bestandsanlagen lässt sich schnell einschätzen, ob die Halterungen eine ausreichende Tauglichkeit aufweisen oder ausgetauscht werden sollten. In Abstellanlagen von Super- und Fachmärkten sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner als 12 eingesetzt werden.

 

 

 


Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.