Gestaltungsgrundsätze für Veranstaltungs- und Sportstätten
Die typische Einstelldauer in Fahrradabstellanlagen von Veranstaltungs- und Sportstätten ist eher kurz (1-4 h). Das Verladen von Lasten spielt in der Regel keine besondere Rolle. Damit sollten solche Anlagen die folgenden Eigenschaften aufweisen:
Qualität und Tauglichkeit von Fahrradhalterungen
Die Qualität einer Fahrradabstellanlage für Veranstaltungs- und Sportstätten steht und fällt immer mit der Qualität und Tauglichkeit der verwendeten Halterungen. Dafür sind vier Kriterien entscheidend:
- Fahrräder können nicht beliebig dicht geparkt werden! Die folgenden seitlichen Mindestabstände sind notwendig, damit Fahrräder ohne Probleme und Beschädigungen des eigenen oder benachbarter Räder ein- und ausgeparkt, angeschlossen sowie be- und entladen werden können:
- bei niveaugleicher Einstellung: 70 cm
- bei abwechselnder Hoch-/Tiefstellung der Vorderräder (Höhendifferenz 20...35 cm): 50 cm
Bei Reihenparkern mit Schrägstellung ist nicht der Montageabstand der Halterungen, sondern der tatsächliche Abstand der Fahrräder untereinander maßgeblich. - Eine Fahrradhalterung muss dem Fahrrad in der Parkposition eine gute Standsicherheit verleihen. Dazu muss die Halterung das Fahrrad gut abstützen (möglichst am Rahmen) und (möglichst auch ohne angelegtes Schloss) sicher schützen gegen
- seitliche Kräfte z. B. durch Winddruck, versehentliches Anstoßen, Beladen des Fahrrades
- selbständiges Herausrollen aus der Endparkposition
- ungewolltes Umschlagen des Lenkers, insbesondere bei Lastwechseln beim Be- und Entladen - Zum Diebstahlschutz müssen Fahrradrahmen und Fahrradhalterung an gut zugänglicher Stelle mit handelsüblichen Fahrradschlössern sicher zusammengeschlossen werden können (mindestens 40 cm über dem Boden, der Nutzer sollte sich nicht zwischen abgestellten Fahrrädern hindurchzwängen müssen). Ein Zusammenschließen des Fahrrades in sich (Laufrad mit Rahmen) oder nur des Vorderrades mit der Fahrradhalterung ist nicht ausreichend.
- Die im Bereich von Veranstaltungs- und Sportstätten eingesetzten Fahrradhalterungen sollten eine robuste Bauweise und damit eine gute Vandalismussicherheit aufweisen. Eine dynamische Beanspruchung mit dem Körpergewicht einer schwergewichtigen Person darf eine Halterung (oder Teile davon) ebensowenig verbiegen wie gemeinschaftliche Versuche von zwei Personen mit horizontalen Kräften.
"Felgenklemmer" und einfache Vorderradhalterungen erfüllen diese Kriterien nicht, sie geben einem abgestellten Rad nur ungenügend Standsicherheit und Diebstahlschutz! Die Alltagstauglichkeit von Halterungen ist nach Katalog und auch an Hand von Mustern nicht leicht zu beurteilen, daher ist ein Einsatz von ADFC-empfohlenen Modellen ratsam.
Anzahl der Fahrradstellplätze
Eine Fahrradabstellanlage für Veranstaltungs- und Sportstätten ist üblicherweise abhängig von Jahreszeit und Witterung sehr unterschiedlich ausgelastet. Auch bei Spitzenauslastung sollten immer ausreichend Stellplätze vorhanden sein.
Die erforderliche Anzahl Stellplätze kann am zuverlässigsten durch systematische Bobachtung der Auslastungssituation (Auslastungsmonitoring) ermittelt werden. Ansonsten kann der lokale Radverkehrsanteil als Basis angenommen werden. Da der Radverkehrsanteil kontinuierlich zunimmt, sollte eine Reserve von einem Viertel freier Stellplätze vorgehalten werden.
Umgebungsbedingungen der Abstellanlagen
- Die Fahrradabstellanlage und ihre Zugänge sollten einer guten sozialen Kontrolle unterliegen.
- Die Fahrradabstellanlage sollte in guter Nähe zu den Eingängen liegen.
Die Zufahrt muss ungehindert (ebenerdig oder über Rampen/Aufzug) möglich sein. - Die Fahrradabstellanlage sollte bei Dämmerung und Dunkelheit gut beleuchtet sein.
Bewertung von Bestandsanlagen
Bei der Bewertung bestehender Anlagen spielt die Tauglichkeit der eingesetzten Fahrradhalterungen eine entscheidende Rolle. Mit dem hier angebotenen Bewertungsbogen für Bestandsanlagen lässt sich schnell einschätzen, ob die Halterungen eine ausreichende Tauglichkeit aufweisen oder ausgetauscht werden sollten. In Abstellanlagen von Veranstaltungs- und Sportstätten sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner als 12 eingesetzt werden.
Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.