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Verantwortungsbewusster Fahrradparkerhandel

Fehlende bzw. schlechte Fahrradabstellanlagen verursachen Jahr für Jahr einen hohen volkswirtschaftlichen und ökologischen Schaden durch

  • Diebstähle ganzer Fahrräder bzw. von Komponenten (Laufräder, Sättel)
    (allein in Deutschland rund 140 Millionen Euro gemeldete Versicherungsschäden im Jahr 2022, hohe Dunkelziffer)
  • verkürzte Lebensdauer der Fahrräder durch
    - ungewollte oder mutwillige Beschädigungen
    - beschleunigte Alterung durch fehlenden Schutz vor Witterungseinflüssen
  • Zeitverluste sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungsaufwände
  • unterbliebene Fahrrad-Mobilität bei unzureichenden Randbedingungen

Trotzdem verbessern sich die Fahrradabstellbedingungen nur sehr schleppend. Mitverantwortlich dafür sind leider auch viele Produzenten und Händler von Fahr­radabstellanlagen, die wenig Kundenaufklärung betreiben, sondern verkaufen, was sich verkaufen lässt.

Felgenkiller im Baumarkt

Verantwortungsbewusster Fahrradparkerhandel sieht anders aus:

 

Logo verantwortungsbewusster Fahrradparkerhandel

  1. Felgenklemmer und Felgenkiller sollten völlig aus dem Sortiment gestrichen werden oder nur noch mit dem deutlichen Hinweis verkauft werden, dass sich diese Modelle höchstens für den Einsatz im privaten häuslichen Bereich eignen.
  2. Das Produktportfolio sollte vorzugsweise nach der DIN 79008 (bzw. vor Mai 2016 nach der Vorgänger-Richtlinie TR6102-0911) geprüfte Halterungen umfassen. Es sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner 12 gemäß der Bewertungssystematik für Bestandsanlagen angeboten werden.
  3. Bei Einzelparkern sollten detaillierte Einbauhinweise mitgeliefert werden, die auf notwendige Seitenabstände nach TR 6102/DIN 79008/FGSV sowie mögliche Aufbaufehler wie falsche Neigung des Untergrundes etc. hinweisen. Auch bei Reihenparkern sollten standardmäßig Aufbauhinweise mitgeliefert werden, die mögliche Fehler beim Aufbau und bei der Gestaltung der Gesamtanlage vermeiden helfen.
  4. Nach DIN 79008 bzw. TR6102-0911 geprüfte Reihenparkermodelle und baugleiche Varianten mit geringeren Seitenabständen sollten in allen Druckschriften und Internetdarstellungen unmissverständlich auseinandergehalten werden, damit Kundenirrtümer bei Bestellungen weitestgehend ausgeschlossen sind.

Vielleicht gelingt es ja, Produzenten und Händler von Fahrradabstellanlagen zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf diese vier Forderungen zu gewinnen?

 

 

 


Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.