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Verantwortungsbewusster Fahrradparkerhandel

Fehlende bzw. schlechte Fahrradabstellanlagen verursachen Jahr für Jahr einen hohen volkswirtschaftlichen und ökologischen Schaden durch

  • Fahrraddiebstähle (allein in Deutschland pro Jahr rund 100 Millionen Euro gemeldete Versicherungsschäden, hohe Dunkelziffer)
  • ungewollte oder mutwillige Beschädigungen von Fahrrädern
  • beschleunigte Alterung der Fahrräder durch fehlenden Schutz vor Witterungseinflüssen
  • unterbliebene Fahrrad-Mobilität bei unzureichenden Randbedingungen

Trotzdem verbessern sich die Fahrradabstellbedingungen nur sehr schleppend. Mitverantwortlich dafür sind leider auch viele Produzenten und Händler von Fahrradabstellanlagen, die wenig Kundenaufklärung betreiben, sondern verkaufen, was sich verkaufen lässt.

Verantwortungsbewusster Fahrradparkerhandel sieht anders aus:

 

Logo verantwortungsbewusster Fahrradparkerhandel

  1. Felgenklemmer und Felgenkiller sollten völlig aus dem Sortiment gestrichen werden oder nur noch mit dem deutlichen Hinweis verkauft werden, dass diese Modelle sich höchstens für den Einsatz im privaten häuslichen Bereich eignen.
  2. Das Produktportfolio sollte vorzugsweise ADFC-empfohlene (bzw. in Zukunft DIN79008-konforme) Halterungen umfassen. Es sollten keine Halterungen mit einem Tauglichkeitsfaktor kleiner 12 gemäß der Bewertungssystematik für Bestandsanlagen angeboten werden.
  3. Bei Einzelparkern sollten detaillierte Einbauhinweise mitgeliefert werden, die auf notwendige Seitenabstände nach TR6102/DIN79008/FGSV sowie mögliche Aufbaufehler wie falsche Neigung des Untergrundes etc. hinweisen. Auch bei Reihenparkern sollten standardmäßig Aufbauhinweise mitgeliefert werden, die mögliche Fehler beim Aufbau und bei der Gestaltung der Gesamtanlage vermeiden helfen.
  4. ADFC-empfohlene Reihenparkermodelle und baugleiche Varianten mit geringeren Seitenabständen sollten in allen Druckschriften und Internetdarstellungen unmissverständlich auseinandergehalten werden, damit Kundenirrtümer bei Bestellungen weitestgehend ausgeschlossen sind.

Vielleicht gelingt es ja, Produzenten und Händler von Fahrradabstellanlagen zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf diese vier Forderungen zu gewinnen?

 

 

 


Damit die Informationen auf diesen Webseiten gut von den Suchmaschinen gefunden werden, werden neben den korrekten Fachbegriffen auch die umgangssprachlichen Begriffe Fahrradständer (für Fahrradhalterung bzw. Fahrradparker) oder Fahrradstand (für Fahrradabstellanlage) verwendet.